Die Durchführung konservatorischer Maßnahmen verfolgt das Ziel, den Erhalt eines Kunst- und Kulturgegenstandes auch für zukünftige Generationen zu gewährleisten. Herstellungs- und Funktionsweise sowie Gebrauchs- und Alterungsspuren sollen so ablesbar bleiben.

Dies kann u. a. folgende Maßnahmen beinhalten:

  • Abnahme von Stäuben und Verschmutzungen
  • Sicherung und Festigung von gelösten Fassungs- bzw. Bildschichtbereichen
  • Festigung von Holz, das durch Schadinsekten beschädigt und instabil ist
  • Wiederherstellung von konstruktiven Zusammenhängen
  • Schließen von Fehlstellen, Löchern und Bruchstellen
  • Bekämpfung von Schadinsekten oder mikrobiellem Befall
  • Abnahme bzw. Entfernung von schädigenden, unsachgerechten Materialien vormaliger Restaurierungen

Die Durchführung restauratorischer Maßnahmen erwirkt eine Verbesserung des ästhetischen Gesamteindruckes  eines Kunstwerkes. Optisch irritierende Veränderungen oder Schäden können so gemildert bzw. nahezu nivelliert werden. Restauratorische Maßnahmen werden oft überschneidend oder aufbauend auf vorangegangene konservatorische Eingriffe vorgenommen

Eine Restaurierung umfasst zum Beispiel:

  • Abnahme oder Dünnung eines verfärbten Firnis
  • Abnahme von Übermalungen
  • Retusche von Fehlstellen